Ausländische Ausbildung & Beschäftigung

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Die PTA-Ausbildung

Das „Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten“ von 1968 bildet die Grundlage für die PTA-Tätigkeit. Das Berufsrecht wurde jedoch umfassend reformiert und modernisiert. Die aktuellen Regelungen gelten für Ausbildungen, die seit dem 1. Januar 2023 begonnen wurden. Die Ausbildung selbst ist bundeseinheitlich auf Basis des PTA-Gesetzes in der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten“ (PTA-APrV) geregelt.

Wichtige Informationen über die Ausbildung zur PTA in Hamburg:

 

Zuständige Behörde für die PTA-Ausbildung ist die 

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration 
Amt für Gesundheit 
Fachberufe im Gesundheitswesen / LPA
Billstraße 80
20539 Hamburg 

Ansprechpartnerin ist Frau Belgin Düven
Tel.: 040 42837-3631
E-Mail: belgin.dueven@soziales.hamburg.de

Für den Postversand:

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
G 53304 
Postfach 760 106
22051 Hamburg

Voraussetzung für die Ausbildung als PTA ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss. Daneben sollten gut schulische Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen worden sein. Manuelle Geschicklichkeit, die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsvollem Arbeiten sind ebenso unerlässlich wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen.

Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: eine zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsfachschule und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA.

Schulischer Teil der Ausbildung

An der Schule erhalten die angehenden PTA Unterricht in Fächern wie Arzneimittelkunde, Galenik (Herstellung von Arzneimitteln), Botanik, Chemie, Ernährungskunde und Körperpflegekunde. Daneben werden praktische Übungen zur Erkennung von Arzneipflanzen, Herstellung verschiedener Arzneiformen sowie zum EDV-Umgang durchgeführt. In den Ferien müssen die PTA-Schülerinnen und -Schüler ein vierwöchiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Die schulische Ausbildung endet mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.

Praktischer Teil der Ausbildung

An die Ausbildung in der PTA-Schule schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an. Die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, Beschaffung von Informationen sowie Beratung von Patientinnen und Patienten zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gehört zu den Aufgaben einer bzw. eines zukünftigen PTA. Weiterhin werden die PTA mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung vertraut gemacht. Aber auch Kenntnisse über die für die Apotheke wichtigsten Rechtsvorschriften werden vermittelt. Während der Ausbildung in der Apotheke ist eine schriftliche Arbeit - das sogenannte Tagebuch - anzufertigen. Die praktische Ausbildung endet mit der mündlichen Prüfung im Fach „Apothekenpraxis“.

Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS06)
Ladenbeker Furtweg 151
21033 Hamburg
Tel.: 040 428923-03
Fax: 040 428923-313
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de
Webseite der Beruflichen Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS06)

Bernd-Blindow-Schule Hamburg priv. Berufsfachschule für Pharmazeutisch-techn. Assistenz
Weidestraße 122a
22083 Hamburg
Tel.: 040 6945365-0
Fax: 040 6945365-13
E-Mail: hamburg@blindow.de 
Webseite der Bernd-Blindow-Schule Hamburg priv. Berufsfachschule für Pharmazeutisch-techn. Assistenz

PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung.

Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ wurde am 10. Mai 2022 von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedet. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil und vier Anlagen:

  • Anlage 1: Zuweisung von Ausbildungsinhalten zu den Lerngebieten nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV)

  • Anlage 2: Musterausbildungsplan als Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung

  • Anlage 3: 19 Arbeitsbögen, die die Möglichkeit bieten, sich vertiefend mit den verschiedenen Ausbildungsinhalten zu beschäftigen

  • Anlage 4: zwei Evaluationsbögen – für Praxisanleiter*innen und PTA-Auszubildende

Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.

Die Mitgliederversammlung der BAK empfiehlt, die Richtlinie bereits im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Apotheke für die PTA-Auszubildenden zu nutzen, die die Ausbildung nach dem alten bis 1. Januar 2023 gültigen Recht begonnen haben.

Auf der ABDA-Homepage finden Sie PTA-Richtlinie nebst Anlagen.
 

Neu in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA ist die Einführung einer vierwöchigen Famulatur, dem so genannten Schnupperpraktikum. Der BVPTA hat hierzu einen Leitfaden für die Famulatur erstellt.