Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, z.B. zur bzw. zum pharmazeutisch-technischen Angestellten (PTA) absolviert haben, können Sie Ihr Diplom bei der zuständigen Behörde in Hamburg anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.
Ansprechperson:
Zuständige Behörde für die PTA-Ausbildung ist die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachabteilung Öffentlicher Gesundheitsdienst
Fachberufe im Gesundheitswesen
Billstraße 80
20539 Hamburg
E-Mail: anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de
Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren enthält das PDF-Dokument “Anerkennungsverfahren” auf der Website der Sozialbehörde.