Ausländische Ausbildung & Beschäftigung

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Ausländische Ausbildung und Beschäftigung in Deutschland

Anerkennung ausländischer Diplome in Gesundheitsfachberufen

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, z.B. zur bzw. zum pharmazeutisch-technischen Angestellten (PTA) absolviert haben, können Sie Ihr Diplom bei der zuständigen Behörde in Hamburg anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.

Ansprechperson:

Zuständige Behörde für die PTA-Ausbildung ist die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration 

Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachabteilung Öffentlicher Gesundheitsdienst 
Fachberufe im Gesundheitswesen
Billstraße 80
20539 Hamburg 

E-Mail: anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de

 

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren enthält das PDF-Dokument “Anerkennungsverfahren” auf der Website der Sozialbehörde.