PTA unterstützen Apothekerinnen und Apotheker bei der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Unter Aufsicht eines Apothekers/einer Apothekerin informieren und beraten sie zu Arzneimitteln und Gesundheitsfragen, prüfen Arzneimittel und Ausgangsstoffe und stellen Individualrezepturen her.
Neben dem Tätigkeitsfeld öffentliche Apotheke arbeiten PTA u.a. in Laboren, Krankenhausapotheken, pharmazeutische Großhandlungen, Krankenkassen, Gesundheitseinrichtungen und der pharmazeutischen Industrie.
Der Beruf der PTA darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird diese Erlaubnis erteilt.
Wichtige Informationen über die Ausbildung zur PTA in Hamburg:
Zuständige Behörde für die PTA-Ausbildung ist die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachabteilung Öffentlicher Gesundheitsdienst
Fachberufe im Gesundheitswesen
Billstraße 80
20539 Hamburg
Ansprechpartnerin ist Frau Belgin Düven
Tel.: 040 42837-3631
E-Mail: belgin.dueven@soziales.hamburg.de
Voraussetzung für die Ausbildung als PTA ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss. Daneben sollten gut schulische Leistungen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern nachgewiesen worden sein. Manuelle Geschicklichkeit, die Fähigkeit zu sorgfältigem und verantwortungsvollem Arbeiten sind ebenso unerlässlich wie Kontaktfreude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen.
Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: eine zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsfachschule und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA.
Schulischer Teil der Ausbildung
An der Schule erhalten die angehenden PTA Unterricht in Fächern wie Arzneimittelkunde, Galenik (Herstellung von Arzneimitteln), Botanik, Chemie, Ernährungskunde und Körperpflegekunde. Daneben werden praktische Übungen zur Erkennung von Arzneipflanzen, Herstellung verschiedener Arzneiformen sowie zum EDV-Umgang durchgeführt. In den Ferien müssen die PTA-Schülerinnen und -Schüler ein vierwöchiges Praktikum in einer Apotheke ableisten. Die schulische Ausbildung endet mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen.
Praktischer Teil der Ausbildung
An die Ausbildung in der PTA-Schule schließt sich die praktische Ausbildung in der Apotheke an. Die Bearbeitung ärztlicher Verschreibungen, Beschaffung von Informationen sowie Beratung von Patientinnen und Patienten zur ordnungsgemäßen Anwendung und Aufbewahrung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gehört zu den Aufgaben einer bzw. eines zukünftigen PTA. Weiterhin werden die PTA mit der Prüfung von Arzneimitteln, Arznei- und Hilfsstoffen sowie der Herstellung von Arzneimitteln und deren Preisberechnung vertraut gemacht. Aber auch Kenntnisse über die für die Apotheke wichtigsten Rechtsvorschriften werden vermittelt. Während der Ausbildung in der Apotheke ist eine schriftliche Arbeit - das sogenannte Tagebuch - anzufertigen. Die praktische Ausbildung endet mit der mündlichen Prüfung im Fach „Apothekenpraxis“.
Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS06)
Ladenbeker Furtweg 151
21033 Hamburg
Tel.: 040 428923-03
Fax: 040 428923-313
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de
Webseite der Beruflichen Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS06)
Bernd-Blindow-Schule Hamburg priv. Berufsfachschule für Pharmazeutisch-techn. Assistenz
Weidestraße 122a
22083 Hamburg
Tel.: 040 6945365-0
Fax: 040 6945365-13
E-Mail: hamburg@blindow.de
Webseite der Bernd-Blindow-Schule Hamburg priv. Berufsfachschule für Pharmazeutisch-techn. Assistenz
PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung von EUR 850,00 monatlich.
Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ wurde am 10. Mai 2022 von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedet. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil und vier Anlagen:
Anlage 1: Zuweisung von Ausbildungsinhalten zu den Lerngebieten nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV)
Anlage 2: Musterausbildungsplan als Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung
Anlage 3: 19 Arbeitsbögen, die die Möglichkeit bieten, sich vertiefend mit den verschiedenen Ausbildungsinhalten zu beschäftigen
Anlage 4: zwei Evaluationsbögen – für Praxisanleiter*innen und PTA-Auszubildende
Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung der BAK empfiehlt, die Richtlinie bereits im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Apotheke für die PTA-Auszubildenden zu nutzen, die die Ausbildung nach dem alten bis 1. Januar 2023 gültigen Recht begonnen haben.
Auf der ABDA-Homepage finden Sie PTA-Richtlinie nebst Anlagen.
Neu in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA ist die Einführung einer vierwöchigen Famulatur, dem so genannten Schnupperpraktikum. Der BVPTA hat hierzu einen Leitfaden für die Famulatur erstellt.
Informieren Sie sich gerne über das Berufsbild einer bzw. eines PKA und die Karrieremöglichkeiten auch auf unserer Homepage Berufswelt Apotheke oder schauen Sie in unseren Instagram-Kanal.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Beschäftigung in Deutschland.