Sie interessieren sich für eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer Apotheke? Sie möchten sich für eine Ausbildung zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten oder zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) entscheiden? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ausbildung, Voraussetzungen, Inhalte, Dauer sowie Karrierechancen in diesem spannenden Berufsfeld.
Die Apothekerkammer ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die praktische Berufsausbildung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA). Die Kammer führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Sie berät Ausbilder und Auszubildende vor und während der Ausbildung, führt die Zwischen- und Abschlussprüfungen durch und stellt die Prüfungszeugnisse aus.
Ansprechpersonen:
Apothekerkammer Hamburg
Referat Ausbildung
Frau Schlüter
Osterbekstraße 90c
22083 Hamburg
Tel.: 040 / 52 475 83-16
E-Mail: n.schlueter@apothekerkammer-hamburg.de
Ausbildungsberaterin
Frau Diana Nowotnik-Marcussen
E-Mail: ausbildungsberatung@apothekerkammer-hamburg.de
Zudem bietet die Apothekerkammer zweimal jährlich eine Online- Sprechstunde für Ausbilder an. Die Termine hierfür werden jeweils im Kammerrundschreiben bekanntgegeben.
Die Ausbildung zum bzw. zur PKA erfolgt im dualen System, d.h. dass die Auszubildenden in einer Apotheke praktisch ausgebildet werden und parallel dazu eine Berufsschule besuchen. Das Ausbildungsverhältnis in der Apotheke, als praktischer Teil der Ausbildung, wird zwischen Apothekenleiterin bzw. -leiter und Auszubildenden schriftlich per Vertrag festgehalten.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA.
Parallel zur praktischen Ausbildung in der Apotheke, findet fachbezogener Berufsschulunterricht an der Berufsschule für die Auszubildenden statt. Dieser beträgt 1,5 Tage pro Woche. Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres wird in einer schriftlichen Zwischenprüfung der Ausbildungsstand der PKA-Schülerinnen und -Schüler ermittelt. Zum Ende der Ausbildungszeit wird die Abschlussprüfung abgelegt.
Die Ausbildung dauert regulär 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. aufgrund besonders guter Leistungen, kann sie auch verkürzt werden.
Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS06)
Ladenbeker Furtweg 151
21033 Hamburg
Tel.: 040 428923-0
Fax: 040 428923-313
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de
Webseite der Beruflichen Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS06)
Ansprechpartner
Alexander Valentien (Abteilungsleitung PKA und PTA)
Tel: 040 428 923 - 324
E-Mail: alexander.valentien@hibb.hamburg.de
Die Inhalte der Ausbildung sind gesetzlich in der PKA-Ausbildungsordnung festgelegt. Sie werden durch den Ausbildungsrahmenplan ergänzt.
Hiernach sollen folgende Inhalte schwerpunktmäßig in der Apotheke und in der Schule vermittelt werden:
Weitere Informationen zu den Inhalten der Ausbildung finden Sie in der PKA-Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterungen.
Die Apothekerkammer Hamburg bietet im Online-Stellenmarkt die Möglichkeiten zur Aufgabe von Ausbildungsplatzgesuchen sowie Ausbildungsplatzangeboten an.
Sowohl für die Ausbildungsplatzsuche als auch für Angebote muss ein persönlicher Account eingerichtet werden.
Hier geht es zum Stellenmarkt: Stellenmarkt
Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz sind ausschließlich an Apotheken zu richten. Wir empfehlen interessierten Bewerbern, sich bei einer örtlichen Apotheke zu erkundigen, ob diese PKA ausbildet.
Ausbildungszertifikat für Ausbildungsbetreibe
Um zu präsentieren, dass Ihr Unternehmen aktiv ausbildet und somit auch den Ausbildungsstandort Hamburg stärkt, stellt die Handelskammer Hamburg Ihnen ein Ausbildungszertifikat zur Verfügung. Dieses lässt sich kostenlos auf der Webseite der Handelskammer bestellen unter.
Es ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Ausbildung zur bzw. zum PKA in Teilzeit zu absolvieren. Hierzu muss der Ausbildungsvertrag entsprechende Regelungen enthalten.
Das Angebot richtet sich dabei insbesondere an junge Frauen und Männer, die Ausbildung und Familie unter einen Hut bringen und so ihre Chancen im späteren Berufsleben steigern möchten. Bei der Teilzeitberufsausbildung wird die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit reduziert. Eine Mindestausbildungszeit von 25 Stunden wöchentlich sollte dabei nicht unterschritten werden. Die Berufsschulzeiten bleiben von der Teilzeitvereinbarung unberührt und müssen über die volle Zeit genommen werden.
Informationen zum Ausbildungsvertrag und zur Ausbildungsvergütung finden Sie auf der Internetseite der ADEXA - Die Apothekengewerkschaft.
Bitte beachten Sie das die Informationen nur Gültigkeit entfalten sofern der ADEXA-Apotheken-Tarifvertrag in ihrem Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
Unabhängig davon gilt die Einhaltung des Mindestlohnniveaus für Ausbildungsverträge.
Einen Muster- Ausbildungsvertrag mit allen Anlagen und Informationen erhalten Sie auf Anfrage durch die Kammer. Den fertig ausgefüllten und von allen Parteien unterschriebenen Vertrag reichen Sie bitte mit dem ausgefüllten Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis bei der Apothekerkammer Hamburg ein.
Hier geht es zum Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis.
Zudem muss die Anmeldung der Auszubildenden bei der der Berufsschule stattfinden.
Hier geht es zur Anmeldung für die Berufsschule.
Hinweis: Die schulische PKA-Ausbildung beginnt nur einmal im Jahr nach den Hamburger Sommerferien.
Bis dahin sollten Sie den Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Sie müssen spätestens bis zum 1. Oktober mit der Ausbildung beginnen, um in den laufenden Ausbildungsjahrgang einsteigen und nach gut drei Jahren an den Abschlussprüfungen im Sommer teilnehmen zu können.
Ausbildungszeitverkürzung
Bei Vorliegen entsprechender nachgewiesener Gründe kürzt die Kammer als zuständige Stelle auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und des Ausbildenden die Ausbildungsdauer, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird. Die maximale Verkürzungszeit beträgt 12 Monate.
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit gemäß § 8 Abs. 1 BBiG
Ausbildungszeitverlängerung
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit die Ausbildungszeit zu verlängern. Hierfür müssen gemäß § 8 Abs. BBiG besondere Gründe vorliegen, z.B.:
Hier geht es zum Antrag auf Ausbildungszeitverlängerung.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen (Berichtsheft). Das Berichtsheft soll schwerpunktmäßig für jeden Monat wiedergeben, was in der Ausbildungsapotheke und in der Berufsschule entsprechend dem Ausbildungsplan vermittelt wurde. Das Heft kann in Papierform oder elektronisch geführt werden.
Eine ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Elektronische Abgabe des Berichtsheftes: per E-Mail an berichtsheft-pka@apothekerkammer-hamburg.de
Hier finden Sie Mustervorlagen für das Berichtsheft:
Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Beruf und die Ausbildung der PKA.