Anerkennung ausländische Ausbildung

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Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.

Für die Gleichwertigkeitsfeststellung ist ein Antrag erforderlich. Der Antragsteller erhält einen Bescheid darüber, ob der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz, teilweise oder nicht entspricht. Der Bescheid hilft Arbeitgebern, die Qualifikation des Bewerbers zu beurteilen. 

In den nicht reglementierten Berufen benötigen Sie keine formelle Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses, um arbeiten zu dürfen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben. Eine Bewertung Im Wege der Gleichwertigkeitsfeststellung Ihrer Ausbildung kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber Ihre Qualifikation besser einschätzen kann.

Für den Ausbildungsberuf PKA sind die Apothekerkammern grundsätzlich zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung. 

Die Apothekerkammer Hamburg hat mit der Landesapothekerkammer (LAK) Brandenburg eine Vereinbarung über die Aufgabenübertragung zur Gleichwertigkeitsfeststellung bei PKA getroffen. Danach ist allein die LAK Brandenburg zuständig.

Ansprechpartnerin bei der LAK Brandenburg
Nicole Parthier 
Tel. 0331 88866-55 
Fax 0331 88866-20 
E-Mail: parthier@lakbb.de
 

Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden von der LAK Brandenburg erhoben.
 

Antragsteller können sich auf dem Internet-Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informieren, wie sie ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können. Die Anfragen werden automatisch an die zuständige Stelle geleitet. Außerdem gibt es wichtige Tipps und Unterlagen für das Anerkennungsverfahren.

Eine hilfreiche Informationsquelle für Antragsteller und Arbeitgeber ist auch das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen. Antragsteller finden Hinweise, welche Chancen ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung bietet und an wen sie sich dafür wen-den können. Arbeitgeber können sich hier ein Bild über die beruflichen Qualifikationen potenzieller Bewerber mit Migrationshintergrund machen. 
 

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Weiterführende Links

Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Beruf und die Ausbildung der PKA.