Für das Pharmaziestudium ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erforderlich. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die Studienplätze für Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Einige Universitäten nutzen die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Auch in Hamburg wird das Studium an der Universität angeboten.
Die Ausbildung besteht aus folgenden Abschnitten:
Im ersten Studienabschnitt, der vier Semester umfasst, werden die Grundlagen in Chemie, Analytik, Biologie und Arzneiformenlehre gelehrt. Das Grundstudium endet mit dem ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Während der vorlesungsfreien Zeit muss eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um eine Art Betriebspraktikum. Vier Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen Apotheke, die verbleibende Zeit kann auch in einem anderen Tätigkeitsfeld, z. B. in der Krankenhausapotheke, abgeleistet werden.
Hier geht es zum Famulatur-Leitfaden.
Der zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, vertieft speziell pharmazeutische Inhalte. Die chemischen Fächer widmen sich ausführlich den Arzneistoffen. In der Pharmakologie lernen die Studierenden, wie und warum Arzneimittel im Organismus wirken und welche Nebenwirkungen auftreten können. Eng damit verknüpft ist die Klinische Pharmazie, die sich mit speziellen Patientengruppen, der Interpretation von Laborparametern und der Bewertung klinischer Studien befasst. Ein zentraler Bestandteil der Pharmazeutischen Biologie sind Arzneipflanzen sowie molekularbiologische Themen. In der Pharmazeutischen Technologie setzen sich die Studierenden intensiv mit verschiedenen Arzneiformen, Herstellungstechniken und Optimierungsmöglichkeiten auseinander. Das Hauptstudium endet mit dem zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine zwölfmonatige praktische Ausbildung, in der die erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet werden. Mindestens sechs Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden, die verbleibende Zeit kann alternativ in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der Industrie, einer wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbracht werden. Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen Begleitunterricht, der praxisbezogene Themen sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Hintergründe vermittelt.
Auch der dritte Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, in der die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker geprüft werden. Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker beantragt werden. Diese berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung und ermöglicht die uneingeschränkte Berufsausübung.
Die konkreten Inhalte der praktischen Ausbildung werden durch die Approbationsordnung für Apotheker festgelegt.
Gemeinsam mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG e.V.) und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD e.V.) hat die Bundesapothekerkammer einen Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke entwickelt. Hier geht es zum Leitfaden für die praktische Ausbildung: Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke
Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Pharmazie-Studium der Universität Hamburg.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Ausbildung und Beschäftigung in Deutschland.