Apothekerinnen und Apotheker sind Experten für Arzneimittel. Sie absolvieren eine fünfjährige Ausbildung, die sich in vier Jahre Universitätsstudium (Pharmazie) und ein Jahr praktische Ausbildung gliedert. Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung Apothekerin oder Apotheker und zur Ausübung des Apothekerberufs ist die Erteilung der Approbation.
Für das Pharmaziestudium ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erforderlich. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die Studienplätze für Pharmazie werden über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Einige Universitäten nutzen die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Auch in Hamburg wird das Studium an der Universität angeboten.
Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Pharmazie-Studium der Universität Hamburg.
Die Ausbildung besteht aus folgenden Abschnitten:
Im ersten Studienabschnitt, der vier Semester umfasst, werden die Grundlagen in Chemie, Analytik, Biologie und Arzneiformenlehre gelehrt. Das Grundstudium endet mit dem ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Während der vorlesungsfreien Zeit muss eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um eine Art Betriebspraktikum. Vier Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen Apotheke, die verbleibende Zeit kann auch in einem anderen Tätigkeitsfeld, z. B. in der Krankenhausapotheke, abgeleistet werden.
Hier geht es zum Famulatur-Leitfaden.
Der zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, vertieft speziell pharmazeutische Inhalte. Die chemischen Fächer widmen sich ausführlich den Arzneistoffen. In der Pharmakologie lernen die Studierenden, wie und warum Arzneimittel im Organismus wirken und welche Nebenwirkungen auftreten können. Eng damit verknüpft ist die Klinische Pharmazie, die sich mit speziellen Patientengruppen, der Interpretation von Laborparametern und der Bewertung klinischer Studien befasst. Ein zentraler Bestandteil der Pharmazeutischen Biologie sind Arzneipflanzen sowie molekularbiologische Themen. In der Pharmazeutischen Technologie setzen sich die Studierenden intensiv mit verschiedenen Arzneiformen, Herstellungstechniken und Optimierungsmöglichkeiten auseinander. Das Hauptstudium endet mit dem zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Der dritte Ausbildungsabschnitt umfasst eine zwölfmonatige praktische Ausbildung, in der die erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und angewendet werden. Mindestens sechs Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden, die verbleibende Zeit kann alternativ in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der Industrie, einer wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbracht werden. Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen Begleitunterricht, der praxisbezogene Themen sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Hintergründe vermittelt.
Auch der dritte Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, in der die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker geprüft werden. Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker beantragt werden. Diese berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung und ermöglicht die uneingeschränkte Berufsausübung.
Apothekerinnen und Apotheker sind berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Sie dienen damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes (§ 1 Bundes-Apothekerordnung). Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Information und Beratung über Arzneimittel, die Beratung in der Gesundheitsförderung, die Entwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Risikoerfassung von Arzneimitteln und die Suche nach neuen Wirkstoffen und Darreichungsformen.
Bei der Erfüllung dieses Auftrages tragen Apothekerinnen und Apotheker eine hohe Verantwortung und sind zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Bei der Ausübung ihres Berufes unterliegen sie der Berufsordnung der Apothekerkammer und der besonderen Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe.
Tätigkeitsbereiche
Apothekerinnen und Apotheker üben ihren Beruf in verschiedenen Tätigkeitsbereichen aus, insbesondere
in öffentlichen Apotheken,
in Krankenhäusern,
in der pharmazeutischen Industrie,
in Prüfinstitutionen,
bei der Bundeswehr,
in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, z. B. bei Behörden, Institutionen, Körperschaften des öffentlichen Rechts,
an Universitäten und außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen und
an Berufsfachschulen, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen, in denen pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden.
Apothekerinnen und Apotheker arbeiten aber auch in vielen anderen Bereichen der Gesundheitswirtschaft, z. B. im pharmazeutischen Großhandel, bei Verbänden, Krankenkassen, pharmazeutischen Hilfsorganisationen und Fachmedien.
Weitere Informationen zum Berufsbild der Apothekerin/ des Apothekers.
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