Kammerbeiträge

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Informationen zum aktuellen Kammerbeitrag

Maßgeblich für die Bemessung und die Höhe des aktuellen Beitrages an die Apothekerkammer sind die Bestimmungen der Beitragsordnung der Apothekerkammer Hamburg sowie die darauf basierenden, jeweils für ein Haushaltsjahr geltenden Beschlüsse der Delegiertenversammlung.

§ 2 Absätze 1 und 3 der Beitragsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 1. Oktober 2013 beschreiben, wie der Kammerbeitrag bemessen wird:

(1) Jedes Mitglied der Apothekerkammer zahlt einen Grundbeitrag. Inhaberinnen und Inhaber, Pächterinnen und Pächter, Verwalterinnen und Verwalter zahlen für die jeweils betriebene Apotheke oder die jeweils betriebenen Apotheken einen nach dem Gesamtumsatz gestaffelten Betriebsstättenbeitrag. Der Grundbeitrag der angestellten Mitglieder wird nach ihrer wöchentlichen Arbeitszeit gestaffelt.

(3) Die Höhe des Grundbeitrages und die Umsatzstaffel zur Bemessung des Betriebsstättenbeitrages werden jährlich von der Kammerversammlung bestimmt.

Die Delegiertenversammlung hat am 20. November 2024 für das Jahr 2025 folgenden monatlichen Grundbeitrag beschlossen:

  • Apothekeninhaber/innen, -pächter/innen und -verwalter/innen: € 22,37
  • angestellte Mitglieder bei einer Beschäftigungsdauer von 25 und mehr Wochenstunden: € 22,37
  • angestellte Mitglieder bei einer Beschäftigungsdauer von 10 bis unter 25 Wochenstunden: € 11,19
  • angestellte Mitglieder bei einer Beschäftigungsdauer bis unter 10 Wochenstunden: € 5,59

Hier finden Sie die von der Delegiertenversammlung am 20. November 2024 für das Jahr 2025 beschlossene Umsatzklassenstaffel

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Einzugsermächtigungen

Sie haben an dieser Stelle die Möglichkeit, Einzugsermächtigungen aus dem Formularbestand der Apothekerkammer Hamburg online abzurufen.

Die Dateien können Sie im pdf-Format öffnen und dann ausdrucken oder die Datei auf Ihrer Festplatte speichern.

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