Die Delegiertenversammlung wählt, nach § 7 Absatz 3, aus ihrer Mitte den Vorstand der Apothekerkammer nach den Vorschriften der Wahlordnung der Apothekerkammer. Am 17. Januar 2024 hat die erste Delegiertenversammlung einen neuen Vorstand für die Apothekerkammer Hamburg für die Dauer von vier Jahren gewählt: