Struktur und Organe

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Aufbau der Apothekerkammer Hamburg

Struktur nach demokratischen Regeln

Wie alle Heilberufe sind auch die Apothekerinnen und Apotheker in berufsständischen Selbstverwaltungseinrichtungen zusammengeschlossen. Die Berufsorganisation aller Hamburger Apothekerinnen und Apotheker ist die Apothekerkammer Hamburg. Ihre Rechtsgrundlage findet sich im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe. Hier wird der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich die Apothekerkammer bewegen kann. Die Apothekerkammer nimmt auf der einen Seite die Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder wahr und erbringt für diese umfangreiche Serviceleistungen, sie muss auf der anderen Seite aber auch darauf achten, dass die Mitglieder ihre Berufspflichten einhalten. Der Berufsstand erhält unter dem Dach der Kammer das Recht, sich selbst für bestimmte Bereiche eigene Regeln zu geben, und übernimmt gleichzeitig Pflichten, die im Allgemeinen, öffentlichen Interesse liegen und damit eigentlich Aufgabe des Staates wären.

Die Arbeit der Apothekerkammer wird alleine aus Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert, es gibt keine staatlichen Zuschüsse. Insoweit entlastet die berufsständische Selbstverwaltung nicht nur den Staat bei der Erledigung wichtiger Verwaltungsarbeiten, sondern auch in finanzieller Hinsicht.

Die Apothekerkammer Hamburg ist nach demokratischen Regeln aufgebaut.

Organe der Kammer sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Sie werden jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Die Delegierten für die Delegiertenversammlung werden von den Mitgliedern nach Maßgabe des Hamburgischen Kammergesetztes für die Heilberufe und der Wahlordnung der Apothekerkammer nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus zwölf gewählten Delegierten und mindestens zwölf in den sechs Bezirksgruppen (Altona, Bergedorf-Harburg, Eimsbüttel, Mitte, Nord und Wandsbek) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählten Bezirksgruppenvertreterinnen und Bezirksgruppenvertretern zusammen.

Darüber hinaus gehört der Delegiertenversammlung eine vom Fachbereich Pharmazie der Freien Universität Hamburg zu benennende Person und deren Stellvertretung an. Diese Personen sollen Kammermitglieder sein. 

Die Mitglieder der Delegiertenversammlung vertreten in eigener Verantwortung die Belange aller Kammermitglieder. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Delegiertenversammlung und Vorstand sind berechtigt, für die Bearbeitung spezieller Fragen Ausschüsse zu wählen oder zu berufen, z. B. für die Ausarbeitung von Satzungen oder für die Planung von Fortbildungsangeboten.

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Gremien

Im Folgenden finden Sie die Gremien der Apothekerkammer Hamburg gemäß Hauptsatzung und Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH).