Wie alle Heilberufe sind auch die Apothekerinnen und Apotheker in berufsständischen Selbstverwaltungseinrichtungen zusammengeschlossen. Die Berufsorganisation aller Hamburger Apothekerinnen und Apotheker ist die Apothekerkammer Hamburg. Ihre Rechtsgrundlage findet sich im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe. Hier wird der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich die Apothekerkammer bewegen kann. Die Apothekerkammer nimmt auf der einen Seite die Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder wahr und erbringt für diese umfangreiche Serviceleistungen, sie muss auf der anderen Seite aber auch darauf achten, dass die Mitglieder ihre Berufspflichten einhalten. Der Berufsstand erhält unter dem Dach der Kammer das Recht, sich selbst für bestimmte Bereiche eigene Regeln zu geben, und übernimmt gleichzeitig Pflichten, die im Allgemeinen, öffentlichen Interesse liegen und damit eigentlich Aufgabe des Staates wären.
Die Arbeit der Apothekerkammer wird alleine aus Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert, es gibt keine staatlichen Zuschüsse. Insoweit entlastet die berufsständische Selbstverwaltung nicht nur den Staat bei der Erledigung wichtiger Verwaltungsarbeiten, sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Die Aufgaben der Apothekerkammer Hamburg ergeben sich zum großen Teil aus dem Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe: