Auf dieser Internetseite finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen zu Satzungen, Ordnungen und Richtlinien sowie Wahlbekanntmachungen zu Wahlen sowie Wahlbekanntmachungen der AKHH.
Amtliche Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für PKA der Apothekerkammer Hamburg K.d.ö.R. (Stand: 04.11.2025)
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 04.09.2025 und gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 erlässt die Apothekerkammer Hamburg als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1, § 62 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23.März 2005 Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 Nr. 117, 129) die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Hamburg für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischen- und Abschluss- und Umschulungsprüfungen zum/ zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten wurde am 14.10.2025 gemäß § 47 Absatz 1 BBiG von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung genehmigt.
Amtliche Bekanntmachung der PKA-Umschulungsprüfungsordnung der Apothekerkammer Hamburg K.d.ö.R. (Stand: 04.11.2025)
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 04.09.2025 und gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 erlässt die Apothekerkammer Hamburg als zuständige Stelle nach § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 79 Abs. 4 Satz 1, § 62 Abs. 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 Nr. 117, 129) (BBiG) die folgende Umschulungsprüfungsordnung für die Durchführung Umschulungsprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberuf der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Die Umschulungsprüfungsordnung für die Durchführung von Umschulungsprüfungen wurde am 27.10.2025 gemäß § 47 Absatz 1 BBiG von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung genehmigt.
Amtliche Bekanntmachung der Meldeordnung der Apothekerkammer Hamburg K.d.ö.R.
Aufgrund von § 6 Absatz 6 i.V.m. § 3 Absatz 2 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) vom 14.12.2005 (HmbGV Bl. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2023 (HmbGVBl. S. 99), hat die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 20.11.2024 eine neue Meldeordnung für die Apothekerkammer Hamburg beschlossen.
Die Apothekerkammer Hamburg informiert an dieser Stelle über Entwürfe von Satzungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.
Auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 des Hamburgischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2108/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen sind Entwürfe von Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen, mit denen neue Vorschriften eingeführt oder bestehende Vorschriften geändert werden sollen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, von der für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Stelle zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite der zuständigen Stelle einzustellen. Damit sollen alle betroffenen Parteien in geeigneter Weise einbezogen werden und Gelegenheit haben, ihren Standpunkt darzulegen. Auf Entwürfe neuer oder Änderungen bestehender Vorschriften von Kammern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts findet diese Verpflichtung entsprechend Anwendung.