Sie bieten Fortbildungen für Apothekerinnen und Apotheker sowie pharmazeutisches Personal an? Dann können Sie hier Ihre Veranstaltungen akkreditieren lassen, damit Teilnehmende Fortbildungspunkte erwerben können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Online-Akkreditierung Ihrer Fortbildung im CPK-Portal.
Für Fortbildungsmaßnahmen, die in Hamburg stattfinden und geeignet sind, zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beizutragen, erteilt die Apothekerkammer Hamburg dem Fortbildungsveranstalter auf Antrag eine Akkreditierung mit der Angabe der Fortbildungspunkte. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die in Hamburg stattfinden und für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Hamburg angerechnet werden sollen, bedürfen der Akkreditierung durch die Apothekerkammer Hamburg. Die Akkreditierungen von nicht in Hamburg stattfindenden Fortbildungsmaßnahmen durch andere Landesapothekerkammern oder Ärztekammern werden anerkannt.
Die Akkreditierung und damit Punktevergabe kann nur für Maßnahmen beantragt werden, die zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beitragen. Diese Fortbildungen umfassen pharmazeutische, berufsbezogen wissenschaftliche und betriebswirtschaftliche sowie auf apothekenübliche Waren und Dienstleistungen ausgerichtete Maßnahmen.
Der Antrag auf Akkreditierung der Maßnahme kann nur über das Internet im CPK-Portal gestellt werden. Das Antragsformular ist online auszufüllen.
Da für die Beurteilung der Maßnahme auch Dokumente in gedruckter Form herangezogen werden müssen, ist darüber hinaus der unterschriebene Antrag schriftlich beim Centrum für Pharmazeutische Kompetenz (CPK) der Apothekerkammer Hamburg mit sämtlichen Anlagen einzureichen. Zu diesen Anlagen gehören die Ausschreibung/Einladung, das Programm und die unterschriebene persönliche Erklärung. Führt der Veranstalter eine Lernerfolgskontrolle und/oder eine Evaluation bei den Teilnehmern durch, so ist dem Antrag ein Muster beizulegen.
Der vollständige Antrag muß spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Centrum für Pharmazeutische Kompetenz der Apothekerkammer Hamburg elektronisch und schriftlich vorliegen.
Nach Eingang des Antrages wird dieser auf Vollständigkeit überprüft. Ggf. werden weitere Informationen vom Antragsteller bis zur Vollständigkeit angefordert.
Anhand der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Hamburg in der jeweils aktuellen Version wird der Antrag bewertet und die maximal zuzuweisende Punktzahl gemäß § 3 Absatz 2 der Richtlinie festgelegt.
Eine Fortbildungseinheit einer akkreditierten Fortbildungsmaßnahme, für die ein Fortbildungspunkt vergeben wird, beträgt 45 Minuten. Zur Berechnung der Fortbildungspunkte wird die Dauer der Maßnahme in Minuten ohne Pausen durch 45 geteilt. Das Ergebnis der Division wird kaufmännisch auf einen Wert ohne Dezimalstelle gerundet und ergibt die Anzahl der Punkte.
Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid. Diesem Bescheid sind die Anzahl der Fortbildungspunkte, die Akkreditierungsgebühr sowie die Vorgaben für die Teilnehmerregistrierung, die Evaluation und die Teilnahmebestätigung zu entnehmen.
Der Veranstalter bescheinigt jedem Teilnehmer die Teilnahme an der Maßnahme nach den Vorgaben der Apothekerkammer Hamburg.
Eine Teilnehmerliste ist vom Veranstalter zu führen und dem Centrum für Pharmazeutische Kompetenz der Apothekerkammer Hamburg zusammen mit den Gesamtergebnissen der Evaluation und ggf. der Lernerfolgskontrolle nach Abschluß der Veranstaltungen zeitnah zuzusenden.
Akkreditierungsgebühr Die Akkreditierungsgebühr wird gemäß § 4 Absatz 3 der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Hamburg erhoben. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut: (3) Die Anerkennung von für den Teilnehmer kostenlosen Fortbildungsveranstaltungen ist gebührenfrei. Für die Anerkennung kostenloser Fortbildungsveranstaltungen mit Sponsoring wird eine Gebühr in Höhe von € 50,00 erhoben. Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer einen Kostenbeitrag leisten müssen, entspricht die Gebühr der Höhe des Kostenbeitrages, maximal € 200,00.
Im Folgenden finden Sie die weiterführende Informationen zur CPK-Kompetenz und ihren unterschiedlichen Komponenten.